Nachhaltige Erneuerbare RessourcenFörderprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

FAQ zum Antrag

  • Was sollte ich vor Einreichung eines Antrages beachten?

    Auf Grundlage der Skizze (erste Stufe) werden förderwürdige Projekte ausgewählt, die anschließend für die zweite Stufe zur Einreichung eines förmlichen Antrages aufgefordert werden. Aufgrund der Prüfung der Skizze sind im Einzelfall ggf. zusätzliche Formblätter/Erklärungen/Erläuterungen mit dem Antrag beizubringen, die dem Antragsteller bei der Aufforderung zur förmlichen Antragstellung mitgeteilt werden.

    Bei Unklarheiten oder offenen Fragen ist der Projektträger (FNR) vor Einreichung eines Antrages zu kontaktieren.

    Zur Erstellung des Antrages sind auch die Auflagen und Anlagen zu beachten, die mit der Aufforderung zur Antragstellung an den Antragsteller versandt werden sowie die im "Leitfaden für das Einreichen von Skizzen und Anträgen" genannten Hinweisen und Merkblätter zu beachten.

    Über die Nutzung von easy-Online informiert das Merkblatt für das Internetportal easy-Online im Download-Bereich. Antworten zu häufig gestellten Fragen finden sich in den FAQ zum Antrag und den FAQ zu easy-Online.

    Insbesondere sollten folgende Merkblätter beachtet werden:

  • Ich soll einen Antrag auf Ausgabenbasis (AZA) stellen. Was ist zu beachten? Welche Richtlinien und Nebenbestimmungen gelten?

    Die Voraussetzungen und Inhalte regeln die "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)" und die "Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis zur Projektförderung (NABF)".

    Welche Unterlagen sind für einen Projektantrag einzureichen? wird weiter unten als eigene FAQ erläutert.

    Der Antrag bzw. die Anträge bei Verbünden sind im Internetportal easy-Online zu erstellen.

    Für die Beantragung von Zuweisungen ist das Antragsformular AZVAH („Antrag für eine Zuweisung von Haushaltsmitteln“) zu verwenden.

    Im Finanzierungsplan sind Erläuterungen zu den Berechnungsgrundlagen und Mengenansätzen erforderlich. Bei mehrjährigen Vorhaben sind ein Gesamtfinanzierungsplan sowie getrennte Finanzierungspläne für einzelne Kalenderjahre notwendig.

    Alle Ausgaben sind zu begründen. Im Eingabebereich „Finanzierung“ von easy-Online sind für die einzelnen Positionen ausführliche und detaillierte Erläuterungen für die kalkulierten Sach- und Personalmittel notwendig. Hierzu sind jeweils Felder für Erläuterungen und Begründungen vorhanden. Bei Bedarf sind zusätzliche Angaben in der Vorhabenbeschreibung oder zusätzliche Unterlagen auf einem gesonderten Blatt als Anhang einzureichen. Die Erläuterungen und Begründungen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen.

  • Ich soll einen Antrag auf Kostenbasis (AZK) stellen. Was ist zu beachten? Welche Richtlinien und Nebenbestimmungen gelten?

    Die Voraussetzungen und Inhalte regeln die "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)" sowie das "Merkblatt zur Vorkalkulation für Zuwendungen auf Kostenbasis" und die "Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 2017)". Bitte beachten Sie auch die Ausführungen in der FAQ "Welche Möglichkeiten zur Kostenabrechnung gibt es?".

    Welche Unterlagen sind für einen Projektantrag einzureichen? wird weiter unten als eigene FAQ erläutert.

    Der Antrag bzw. die Anträge bei Verbünden sind im Internetportal easy-Online zu erstellen.

    In der Vorkalkulation sind Erläuterungen zu den Berechnungsgrundlagen und Mengenansätzen erforderlich. Bei mehrjährigen Vorhaben sind ein Gesamtfinanzierungsplan sowie getrennte Finanzierungspläne für einzelne Kalenderjahre notwendig.

    Alle Kosten sind zu begründen. Im Eingabebereich „Finanzierung“ von easy-Online sind für die einzelnen Positionen ausführliche und detaillierte Erläuterungen für die kalkulierten Sach- und Personalmittel notwendig. Hierzu sind jeweils Felder für Erläuterungen und Begründungen vorhanden. Bei Bedarf sind zusätzliche Angaben in der Vorhabenbeschreibung oder zusätzliche Unterlagen auf einem gesonderten Blatt als Anhang einzureichen. Die Erläuterungen und Begründungen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen.

    Sofern Eigenanteile zu erbringen sind, müssen auch noch zusätzlich Bonitätsunterlagen eingereicht werden, damit geprüft werden kann, ob ein Antragsteller in der Lage sein wird, die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicher zu stellen.

    Wie kann die Bonität nachgewiesen werden? wird nachstehend als eigene FAQ erläutert.

    Alle Ausgaben sind zu begründen. Im Eingabebereich "Finanzierung" von easy-Online sind für die einzelnen Positionen ausführliche und detaillierte Erläuterungen für die kalkulierten Sach- und Personalmittel notwendig. Hierzu sind jeweils Felder für Erläuterungen und Begründungen vorhanden. Bei Bedarf sind zusätzliche Angaben in der Vorhabenbeschreibung oder zusätzliche Unterlagen auf einem gesonderten Blatt als Anhang einzureichen. Die Erläuterungen und Begründungen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen.

    Aufgrund der Prüfung der Skizze sind im Einzelfall ggf. zusätzliche Formblätter/Erklärungen/Erläuterungen mit dem Antrag beizubringen, die dem Antragsteller bei der Aufforderung zur förmlichen Antragstellung mitgeteilt. Zur Erstellung des Antrages sind die Auflagen und Anlagen zu beachten, die mit der Aufforderung zur Antragstellung an den Antragsteller versandt werden.

  • Wie kann die Bonität nachgewiesen werden?

    Die Bonitätsprüfung wird für die Antragsteller vorgenommen, die einen Eigenanteil an den Kosten/Ausgaben des Projektes zu leisten haben. Sie dient der Einschätzung, ob der Antragssteller die Voraussetzungen für eine Förderung durch den Zuwendungsgeber erfüllt. Zu den Fördervoraussetzungen gehören eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, die Finanzierbarkeit des zu erbringenden Eigenanteils am geplanten Vorhaben und eine sachgerechte Mittelverwendung.

    Juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften und natürliche Personen haben bei einem erstmaligen Antrag beim BMEL und auf Verlangen auch bei weiteren Anträgen stets Bonitätsunterlagen beizufügen.

    Weitere Informationen hierzu und welche Unterlagen beizubringen sind, werden dem Antragsteller bei der Aufforderung zur Antragstellung nach positiver Bewertung einer Projektskizze mitgeteilt.

    Mit dem Antrag ist der ausgefüllte Vordruck "Unterlagen zur Bonitätsprüfung" mit rechtsverbindlicher Unterschrift einschließlich ggf. beizubringender Unterlagen zur Bonitätsprüfung einzureichen.

    Ergeben sich im Rahmen der Bonitätsprüfung Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller nicht die geltenden rechtlichen Bestimmungen erfüllt oder dass der er seinen Eigenanteil nicht aufbringen kann, ist die Bewilligung einer Zuwendung grundsätzlich nicht möglich.

  • Welche Unterlagen sind für einen Projektantrag einzureichen?

    Der Projektantrag umfasst:

    • easy-Antrag
    • Vorhabenbeschreibung
    • Erklärung zur Subventionsrelevanz
    • Bonitätsunterlagen
    • ggf. Sonstige Unterlagen

    Aufgrund der Prüfung der Skizze sind im Einzelfall ggf. zusätzliche Formblätter/Erklärungen/Erläuterungen mit dem Antrag beizubringen, die dem Antragsteller bei der Aufforderung zur förmlichen Antragstellung mitgeteilt.

    Es steht den Antragstellern frei, weitere Angaben anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung von Bedeutung sind.

  • Muss der Projektantrag unterschrieben sein?

    Der Projektantrag stellt einen formalen Förderantrag dar und muss daher rechtsverbindlich unterschrieben sein oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.