Nachhaltige Erneuerbare RessourcenFörderprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

Vor dem Projektstart

Den Rahmen für die administrative Umsetzung des Vorhabens gibt der Zuwendungsbescheid und das Zuwendungs- und Haushaltsrecht des Bundes vor.

 

Zuwendungsbescheid

Ein Zuwendungsbescheid ist die schriftliche Mitteilung über die Bewilligung der Fördermittel. Er enthält unter anderem die Höhe der Zuwendung und deren jährliches Bereitstellungsvolumen (sogenannte "kassenmäßige Bereitstellung"), den Bewilligungszeitraum, sowie die Auszahlungsmodalitäten. Außerdem gibt er vor, welche Nachweise für den Erhalt der Fördermittel zu erbringen sind. Darüber hinaus enthält er Fristen, Bedingungen und Auflagen.

Der Zuwendungsbescheid wird durch Nebenbestimmungen ergänzt und konkretisiert. Darüber hinaus sind die Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis/Kostenbasis maßgeblich. Nebenbestimmungen und Richtlinien sind im Download-Bereich verfügbar.

Mit dem Zuwendungsbescheid werden eine Reihe von Anforderungen an die Zuwendungsempfänger gestellt:

  • Zuwendungsbescheid, Nebenbestimmungen und Anlagen gründlich durchlesen!
  • Empfangsbestätigung ausfüllen und rechtsverbindlich unterzeichnet an die FNR schicken,
  • profi-Online: Zugang beantragen,
  • Stellenbesetzung zum Projektstart zügig vorbereiten,
  • Beschaffung von Geräten und Material unter Beachtung der Auflagen im Zuwendungsbescheid und der ggf. notwendigen Vergabeverfahren vorbereiten,
  • Mitteilung, falls und warum der geplante Projektstart sich unplanmäßig verzögert,
  • Bei Verbundvorhaben: Kopie der Kooperationsvereinbarung innerhalb von acht Wochen bei der FNR vorlegen,
  • nur bei Zuwendungen auf Ausgabenbasis: für bislang namentlich nicht benanntes Personal sind personengebundene Kalkulationen vorzulegen.
 

Nebenbestimmungen

Die Nebenbestimmungen ergänzen den Zuwendungsbescheid. Es handelt sich um einen rechtsverbindlichen Zusatz, der dessen Hauptregelungen durch weitere Bestimmungen erweitert oder beschränkt.

Für Zuwendungen auf Ausgabenbasis gelten üblicherweise die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis zur Projektförderung (NABF).

Für Zuwendungen auf Kostenbasis gelten üblicherweise die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 2017).

Für ausgewählte Vorhaben können ggf. auch die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) gelten.

Bei Aufträgen an Dritten kann es ggf. zusätzliche Nebenbestimmungen geben.

Welche Nebenbestimmungen für das bewilligte Vorhaben gelten, ist im Zuwendungsbescheid festgelegt.