Förderaufrufe
Zentrales Instrument der Förderung ist die Programmsteuerung über Förderaufrufe, die an den Förderbereichen und der inhaltlichen Struktur des FPNR orientiert sind. Die im FPNR formulierten übergeordneten Förderziele sind auch innerhalb der jeweiligen konkreten Förderaufrufe stets zu beachten. Diese förderpolitischen Zielsetzungen begründen die Förderfähigkeit von Vorhaben und sind der Maßstab zur Bemessung des für eine Förderung notwendigen erheblichen Bundesinteresses.
Die Förderaufrufe greifen konkreten Forschungsbedarf in streng umrissenen Themenfeldern auf und sind in der Regel zeitlich befristet. Für die Bewerbung auf die jeweiligen Förderaufrufe sollten die Erläuterungen im "Leitfaden für das Einreichen von Skizzen und Anträgen" und die Hinweise im Kapitel Antragsverfahren beachtet werden.
Antragstellern steht es frei, Projektideen zu den Förderbereichen auch außerhalb dieser Förderaufrufe und ohne besondere Fristen bei der FNR einzureichen.
Steigerung des Einsatzes von Laubholz im konstruktiven Holzbau
Veröffentlichungsdatum: 01.04.2024
Ihr Ansprechpartner bei der FNR:
Dr. Melanie Blumentritt, m.blumentritt(bei)fnr.de, +49 3843 6930-327
Einreichungsfrist für Skizzen: Montag, den 30.09.2024
Das Bauen mit Holz trägt durch die langfristige Kohlenstoffbindung und Substitutionseffekte zur Reduktion der CO2-Emissionen und damit zum Klimaschutz bei.
Der Waldumbau zu klimaresilienten Wäldern führt mittel- bis langfristig zu einem höheren Laubholzangebot und damit zukünftig zu einem veränderten Rohstoffangebot für die heimische Holzwirtschaft. Bei einem zurückgehenden Angebot an Nadelholz wird deutlich mehr Laubholz, insbesondere Buchenholz, auch in geringeren Dimensionen anfallen.
Heute wird bereits fast doppelt so viel Laubholz aus den Wäldern entnommen wie noch vor 20 Jahren und aktuell im Wesentlichen zu energetischen Zwecken genutzt. Insbesondere hier bestehen Potentiale, heimisches Laubholz durch eine höherwertige stoffliche Verwendung mit der Möglichkeit zur Kaskadennutzung und Kreislaufführung einzusetzen.
Es gilt, eine verstärkte Laubholzverwendung im Holzbau zu fördern und dabei die großen Herausforderungen, die sowohl an die Wald- und Holz- als auch an die Bauwirtschaft gestellt werden, zu adressieren. Dieser Prozess erfordert ein gemeinsames Engagement aller Akteure, um das Bauen mit Holz über die nächsten Jahrzehnte hinaus steigern zu können.
Auf Grundlage der Ergebnisse der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geförderten Studie „Laubholzproduktmärkte“ und der im Rahmen der „Charta für Holz 2.0“ erarbeiteten Empfehlungen konnte Bedarf an FuE und Projekten mit Modellcharakter identifiziert werden. Diese münden in den vorliegenden Förderaufruf „Steigerung des Einsatzes von Laubholz im konstruktiven Holzbau“, der ein Beitrag zur Holzbauinitiative der Bundesregierung ist. Zudem trägt der Aufruf zur Umsetzung der strategischen Forschungsbereiche „Verringerung der Treibhausgas-Emissionen aus der Landwirtschaft“ und „Nutzung und Bereitstellung erneuerbarer Energien in der Land- und Forstwirtschaft“ der Mission „Klimaneutralität bis 2045“ aus dem aktuellen Forschungsplan des BMEL bei.
In der folgenden Übersicht wird der notwendige Forschungsbedarf spezifiziert und muss zwingend bei der Einreichung von Skizzen beachtet werden.
Künstliche Intelligenz (KI) zur Automatisierung der Biogaserzeugung
Veröffentlichungsdatum: 1. März 2024
Ihre Ansprechpartner bei der FNR:
- Dr. Petra Schüsseler, p.schuesseler(bei)fnr.de, +49 3843 6930-128
- Dr. Simon Zielonka, s.zielonka(bei)fnr.de, +49 3843 6930-365
Einreichungsfrist für Skizzen: Montag, der 30. September 2024
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beabsichtigt, Forschungs- und Entwicklungs(FuE)-Vorhaben im Rahmen eines Aufrufs zum Thema „Künstliche Intelligenz (KI) zur Automatisierung der Biogaserzeugung“ zu fördern. Die Förderung erfolgt über das „Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ (FPNR) und untersetzt dort den Förderbereich „Produkte aus nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen“.
Die flexible Biogaserzeugung und -nutzung werden als Schlüssel für eine erfolgreiche Integration von Biogas in das vorhandene und in künftige Energiesysteme eingestuft. Und nur mit einer effizienten und zukunftsfähigen Biogasverfahrenstechnik lassen sich die Zielsetzungen der Bundesregierung z.B. zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch einen gesteigerten Wirtschaftsdüngereinsatz in Biogasanlagen umsetzen. Damit trägt der Aufruf zur Umsetzung der strategischen Forschungsbereiche „Verringerung der Treibhausgas-Emissionen aus der Landwirtschaft“ und „Nutzung und Bereitstellung erneuerbarer Energien in der Land- und Forstwirtschaft“ der Mission „Klimaneutralität bis 2045“ aus dem aktuellen Forschungsplan des BMEL bei.
Diese Entwicklung erfordert intelligente Lösungen für die Überwachung und Regelung des Gesamtprozesses von der Substratbereitstellung über die Biogasproduktion bis zur Nutzung des erzeugten Biogases. Zu den Lösungsansätzen gehören z.B. Sensorsysteme zur digitalen Datenerfassung und -fernübertragung, zur Überwachung des Biogasprozesses sowie die Steuerung und Regelung des Gesamtprozesses z.B. mit Hilfe von Vorhersagemodellen und Verfahren des maschinellen Lernens (Künstliche Intelligenz).
Neben der Entwicklung automatisierter Biogasproduktionsprozesse für neue Anlagenkonzepte besteht auch bei konventionell betriebenen Bestandsbiogasanlagen Potenzial für die Anwendung von Automa-tisierungstechnik mit Hilfe Künstlicher Intelligenz. Hier liegt der Fokus eher auf kostengünstigen und praxisnahen Regelsystemen, die zur Entlastung der Betreiber und Erhöhung der Prozesseffizienz und damit zur Aktivierung ungenutzter Leistungsreserven eingesetzt werden. Die Lösungssysteme sollten auf gängiger Industrietechnik beruhen oder über geeignete Schnittstellen verfügen.
Durch den Einsatz intelligenter Automatisierungstechnik können Prozesse optimiert und flexibilisert werden und damit zu einer Effizienzsteigerung beim Einsatz von knappen Ressourcen beitragen. Zu den begrenzt verfügbaren Ressourcen gehören bei der Biogaserzeugung die eingesetzten Substrate, der Energiebedarf für z.B. Rührwerk und Pumpen oder der Einsatz von Arbeitskräften zur Betreuung der Biogasanlagen.
Schwerpunkte dieses befristeten Förderaufrufes sind die Neu- und Weiterentwicklung von Messtechnik an Biogasanlagen, die Verbesserung des Datenmanagements, die Weiter-/ Entwicklung des Maschinellen Lernens sowie die Teil-/ Automatisierung des Biogaserzeugungsprozesses.