Nachhaltige Erneuerbare RessourcenFörderprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

FAQ zur Verwertung

  • Was umfasst die Verwertung?

    Die Erläuterung der Verwertungsaussichten in der Vorhabenbeschreibung stellt bei Skizzeneinreichung bzw. Antragstellung die geplanten Verwertungsmöglichkeiten und Verwertungsaussichten (eigene Verwertungsaktivitäten und Verwertungsmöglichkeiten Dritter) dar. Das Verwertungsziel und die Verwertungsinstrumente mit Zeithorizont sind im Formblatt zur Verwertung aufgeführt. Zur Verwertung gehört auch das Forschungsdatenmanagement. Näheres ist im "Merkblatt Verwertung" und im "Merkblatt Forschungsdaten" erläutert. Entsprechend dem Verlauf des Vorhabens und den Änderungen ist die Verwertung während des Projektverlaufes zu konkretisieren und ggf. zu aktualisieren (Fortschreibung).

    Der Zuwendungsempfänger hat eine Verwertungspflicht für die Ergebnisse des Projektes.

  • Wie ist die Verwertung der Projektergebnisse zu dokumentieren?
    • Im Projektverlauf: In den Zwischenbericht(en) und im Abschlussbericht ist jeweils ein aktualisiertes Formblatt "Verwertung" vorzulegen und die Verwertungsaussichten (eigene Verwertungsaktivitäten und Verwertungsmöglichkeiten Dritter) sowie das Forschungsdatenmanagement fortzuschreiben. Änderungen sind textlich kenntlich zu machen und zu erläutern. Es ist ggf. auch ein aktualisierter Forschungsdatenmanagementplan (FDMP) zu erstellen, wenn sich Änderungen im Projektverlauf ergeben sollten.
    • Nach Projektende: Es wird (i.d.R. nach +24 Monaten) eine zusätzliche Verwertungskontrolle erfolgen. Einzelheiten sind im Schlussbescheid geregelt. Es ist ein Bericht zur Verwertungskontrolle und ein aktualisiertes Formblatt "Verwertung" vorzulegen und die Verwertungsaussichten (eigene Verwertungsaktivitäten und Verwertungsmöglichkeiten Dritter) fortzuschreiben. Änderungen sind textlich kenntlich zu machen und zu erläutern.

     

    Download Formblatt "Verwertung" (.docx)

  • Was ist der Bericht zur Verwertungskontrolle?

    Der Bericht zur Verwertungskontrolle soll die Verwertung des Zuwendungsempfängers nach Projektende (in der Regel 24 Monate nach Laufzeitende) darstellen. Einzelheiten und Termine zum Bericht zur Verwertungskontrolle sind im Zuwendungsbescheid und im Schlussbescheid geregelt.

    Die Erläuterung der Verwertungsaussichten ist erforderlich zur Rechtfertigung der Bereitstellung und Ausgabe von öffentlichen Forschungsgeldern und gibt der FNR Aufschluss über deren bestimmungsgemäße Verwendung. Nachweise einer erfolgreichen Verwertung stellen gleichzeitig eine wertvolle Argumentationshilfe gegenüber dem BMEL für die Projektförderung dar.

  • Was habe ich bei der Öffentlichkeitsarbeit und bei Publikationen zu beachten?

    Von individuellen Ausnahmen abgesehen, möchte die FNR Zuwendungsempfänger ausdrücklich ermuntern, auch selbst über das Projekt und Ergebnisse daraus in der Öffentlichkeit zu berichten. Dabei sind jedoch einige Vorgaben einzuhalten:

    • Förderung durch das BMEL über das Förderlogo sichtbar machen
    • Förderung über die FNR und das entsprechende Förderprogramm FPNR deutlich machen
    • Förderkennzeichen benennen

    Grundsätzlich sind das fördernde Ministerium, die FNR als Projektträger sowie das jeweilige Förderkennzeichen zu benennen. Bei Print- und Online-Publikationen sowie anderen sichtbaren Medien ist dafür das sogenannte Förderlogo mit dem Zusatz "Gefördert durch" und "aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages" zu verwenden. Es wird in der Mediathek der FNR zur Verfügung gestellt.

    Alle Zuwendungsempfänger von geförderten Projekten im FPNR sollen bei der Verbreitung und Kommunikation von Projektergebnissen als Teil der Verwertung mitwirken. Die Maßnahmen der Kommunikation des Zuwendungsempfängers zum Projekt und zu den Projektergebnissen sind auf den Informationsbedarf der Zielgruppe zu fokussieren. Informationen sollten verständlich formuliert, eine rasche Orientierung zu aktuellen Verwertungsangeboten ermöglichen und gleichzeitig die Bereitschaft zum aktiven Transfer von Forschungsergebnissen signalisieren und sicherstellen, dass der mögliche Verwertungsnutzen leicht erkennbar ist.

    Die inhaltliche Gestaltung einzelner Maßnahmen der FNR im Rahmen der Öffentlichkeitarbeit erfolgt in Abstimmung mit der Projektleitung geförderter Projekte während und nach der Projektlaufzeit.

  • Wo kann man Ergebnisse aus geförderten Vorhaben nachlesen?

    Die Schlussberichte werden über die Technische Informationsbibliothek Hannover (TIB) und die Internetseiten der FNR zur Verfügung gestellt. Informationen zu geförderten Projekten im FPNR und dessen Vorgängerprogramm sind im Internet hier verfügbar: