Nachhaltige Erneuerbare RessourcenFörderprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

FAQ zum Zwischen- und Verwendungsnachweis

  • Welche zahlenmäßigen Nachweispflichten gibt es?

    Für jedes Projekt sind während der Laufzeit jährlich ein Zwischennachweis und nach Laufzeitende ein Verwendungsnachweis als zahlenmäßiger Nachweis der Verwendung der Fördermittel zu erstellen. Einzelheiten und Fristen sind im Zuwendungsbescheid geregelt.

    Zu den zahlenmäßigen Nachweisen gehört auch jeweils ein fachlicher Bericht (Zwischenbericht und Abschlussbericht). Hierzu siehe auch: FAQ zu den Sachberichten.

  • Was ist ein Zwischennachweis?

    Ein Zwischennachweis ist der zahlenmäßige Nachweis der Mittel für ein Kalenderjahr. Nach Ablauf eines Kalenderjahres ist er durch den Zuwendungsempfänger bis zum 30. April bei der FNR einzureichen.

    Der zahlenmäßige Nachweis ist bei Zuwendungen auf Ausgabenbasis nur bei Aufforderung durch die FNR durch eine Belegliste zu ergänzen.

    Zum zahlenmäßigen Zwischennachweis gehört auch ein fachlicher Zwischenbericht. Hierzu siehe auch: FAQ zu den Sachberichten.

  • Was ist ein Verwendungsnachweis?

    Ein Verwendungsnachweis ist der zahlenmäßige Nachweis der Mittel für die gesamte Projektlaufzeit. 6 Monate nach Laufzeitende ist er durch den Zuwendungsempfänger bei der FNR einzureichen.

    Der zahlenmäßige Nachweis ist bei Zuwendungen auf Ausgabenbasis durch eine Belegliste zu ergänzen.

    Zum zahlenmäßigen Verwendungsnachweis gehört auch ein fachlicher Abschlussbericht. Hierzu siehe auch: FAQ zu den Sachberichten.