Nachhaltige Erneuerbare RessourcenFörderprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

Praktische Hinweise

Nach der Förderzusage mit dem Erhalt des Zuwendungsbescheides stellt sich die Frage: Wie geht es weiter? Dies ist abhängig von der Zeitachse und unterteilt sich in die Phasen

Eine ausführliche Darstellung ist auch als Video auf Youtube verfügbar:

 

profi-Online

Für die Bearbeitung Ihres Vorhabens und die Abwicklung der Zahlungen im FPNR wird die Bundes-Software profi-Online genutzt. Bei profi-Online handelt es sich um ein Verfahren zur Abwicklung von Zuwendungen des Bundes. Die Software nimmt eine Plausibilitäts- und Vollständigkeitsüberprüfung vor. Sie ermöglicht es, den aktuellen Bewilligungsstand der Unterlagen einzusehen und bietet eine Übersicht über die fälligen Termine.

Über profi-Online werden wichtige administrative Aufgaben abgewickelt. Möglich sind damit Erstellung und Übermittelung von:

  • Zahlungsanforderungen (ZA),
  • Zwischennachweisen (ZN),
  • Verwendungsnachweisen (VN),
  • Zwischenberichten und Erfolgskontrollberichten.

Profi-Online ist ein hybrides Werkzeug: Die Projektnehmer reichen darüber Dokumente ein, zusätzlich ist jedoch ein rechtsverbindlich unterschriebener Ausdruck per Post einzureichen, sofern nicht eine qualifizierte Signatur vorhanden ist.

Das Formular für die Freischaltung von profi-Online wird mit dem Zuwendungsbescheid übersendet. Es kann aber auch bereits mit der Einreichung des Antrages über easy-online ausgefüllt hochgeladen werden.

 

Mitteilungspflichten

Arbeits-, Zeit- und Ausgabenpläne müssen eingehalten werden. Abweichungen müssen umgehend mitgeteilt werden. Wenn sich hier Änderungen ergeben, so ist die fachlich zuständige Person beim Fördergeber zu informieren.

Grundsätzlich bei allen Änderungen, die von der ursprünglichen Beantragung und Bewilligung abweichen, ist ein begründeter Änderungsantrag vor Eintritt der Änderung bei der FNR erforderlich. In den FAQ zum Zuwendungsbescheid wird erläutert: In welchen Fällen muss ich mich sofort an die FNR wenden?

Eine kontinuierliche Projektbearbeitung geht mit einem regelmäßigen Mittelabruf einher. Der regelmäßige Mittelabruf ist ein Controlling-Instrument der FNR. Erfolgt kein regelmäßiger Mittelabruf, so ist von Problemen bei der Projektbearbeitung auszugehen. Sobald sich Abweichungen der Finanzkalkulation ergeben, ist der Zuwendungsempfänger verpflichtet, der FNR das entsprechend rechtzeitig mitzuteilen und die betriebswirtschaftlich zuständige Person zu informieren. Wird die kassenmäßige Bereitstellung vorher nicht durch den Projektträger angepasst, können im laufenden Haushaltsjahr nicht abgerufene Mittel gekürzt werden.

Bei Fragen und/oder Unsicherheiten wird eine Kontaktaufnahme mit den zuständigen Ansprechpersonen des Projektträgers empfohlen.