Nachhaltige Erneuerbare RessourcenFörderprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

FAQ

Nachfolgend finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Förderprogramm.

  • Ihre Frage ist nicht dabei oder wurde nicht ausreichend beantwortet?

    Weiterführende Informationen und Details finden sich direkt im BMEL-Förderprogramm "Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen" (FPNR). Für Fragen stehen die Mitarbeitenden der FNR beratend zur Seite.

  • Welche erneuerbaren Ressourcen können Gegenstand der Förderung im FPNR sein?

    Das FPNR umfasst insbesondere die nachhaltige Gewinnung und Nutzung von Biomasse aus der Land-, Forst- und Abfallwirtschaft. Gefördert werden biogene Ressourcen einschließlich Nebenprodukte, Rest- und Abfallstoffe (Abfälle mit Verwertungspotenzial)

    • aus Land- und Forstwirtschaft,
    • aus Aquakultur,
    • aus Paludikultur,
    • aus der verarbeitenden Industrie, dem Gewerbe und den Haushalten sowie
    • erneuerbare, biogene Ressourcen aus der Kreislaufwirtschaft.
  • Welche Produkte aus nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen können Gegenstand der Förderung im FPNR sein?

    Das FPNR zielt auf die nachhaltige Produktion von innovativen, international wettbewerbsfähigen biobasierten Industrie- und Konsumgütern, die Bereitstellung von Energie und Energieträgern sowie auf eine breitere Verwendung biobasierter Werkstoffe, Produkte und Energieträger als Substitute für fossile Rohstoffe.

    Biobasierte Produkte umfassen unter anderem Chemikalien, Kunststoffe, Bau-, Werk- und Dämmstoffe, Faser- und Holzprodukte, Konsumprodukte, Additive und Hilfsstoffe (u.a. für Kosmetika, Lebens- und Futtermittel) sowie physiologisch wirksame Substanzen (insbesondere Phytopharmaka). Ferner sind Industriegrundstoffe sowie Zwischen- und Endprodukte auf Basis nachwachsender Ressourcen sowie holzbasierte Bau- und Werkstoffe von Interesse.

    Biobasierte Energieträger umfassen hier gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe zur Wärme- und Stromgewinnung sowie Treibstoffe. .

    Vorhaben, die auf die Gewinnung, Erzeugung, Bereitstellung, Aufbereitung, Verarbeitung, Verwendung von erneuerbaren Ressourcen ausschließlich als Lebens- und/oder Futtermittel zielen sowie Vorhaben, bei denen vorrangig Entsorgungsprobleme im Mittelpunkt stehen, sind im Rahmen des FPNR nicht förderfähig.

  • Welche Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben können Gegenstand der Förderung im FPNR sein?

    Im FPNR werden ausschließlich angewandte Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben gefördert. Neben angewandten grundlagen- und entwicklungsorientierten Forschungsprojekten können ebenso praxisorientierte Projekte mit modellhaftem Charakter gefördert werden, die einen raschen Wissens- und Technologietransfer von Forschungsergebnissen in die Praxis befördern.

    Der angewandte Charakter und die Anwendungsorientiertheit können über die Darstellung des Technologiereifegrads (Technology Readiness Level – TRL) zu Projektbeginn und die Ausrichtung (Zielgröße) der Forschung und Entwicklung im Vorhaben beschrieben werden.

    Erkenntnisorientierte Grundlagenforschung und Forschungen im Technologiereifegrad TRL 1 sind im Rahmen des FPNR nicht förderfähig.

  • Was ist der Technologiereifegrad (Technology Readiness Level TRL)?

    Der Technologiereifegrad ist eine Skala zur Bewertung des Entwicklungsstandes von neuen Technologien auf der Basis einer systematischen Analyse. Er gibt auf einer Skala von 1 bis 9 an, wie weit entwickelt eine Technologie ist:

    • TRL 1: Beschreibung des Funktionsprinzips
    • TRL 2: Beschreibung des Technologiekonzepts
    • TRL 3: Nachweis der Funktionsfähigkeit (proof of concept)
    • TRL 4: Validierung im Labor / Technikum
    • TRL 5: Technische Validierung in einer Einsatzsumgebung
    • TRL 6: Demonstration in einer relevanten Einsatzsumgebung
    • TRL 7: Demonstration im Einsatz
    • TRL 8: Qualifiziertes und vollständiges System (Referenz)
    • TRL 9: System im erfolgreichen Einsatz

     

    Forschungskategorien:

    • Grundlagenforschung: TRL 1 bis 3
    • Industrielle Forschung: TRL 3 bis  6
    • Experimentelle Entwicklung: TRL 6 bis 8
  • Kann auch die Implementierung kommerzieller Verfahren und Anlagen Gegenstand der Förderung im FPNR sein?

    Im FPNR werden ausschließlich angewandte Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im vorwettbewerblichen Bereich gefördert. Sie müssen eine unternehmensübergreifende, branchenweite sowie breite Nutzung der Ergebnisse erwarten lassen.

    Die Forschung und Entwicklung darf keine routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder anderen laufenden betrieblichen Prozessen umfassen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen sollten.

    Die Forschung und Entwicklung kann die Entwicklung von Prototypen, Demonstrationsmaßnahmen, Pilotprojekten sowie die Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld umfassen, wenn das Hauptziel dieser Maßnahmen darin besteht, im Wesentlichen noch nicht feststehende Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen weiter zu verbessern.

    Die Implementierung kommerzieller Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie die Errichtung kommerzieller Anlagen sind somit im FPNR nicht förderfähig.