Nachhaltige Erneuerbare RessourcenFörderprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

Fördervoraussetzungen und Kriterien

Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass

  • das Vorhaben den Zielsetzungen des FPNR entspricht,
  • an der Durchführung des Projektes ein erhebliches Bundesinteresse besteht,
  • der Antragsteller über die notwendige Qualifikation und eine ausreichende personelle und materielle Kapazität zur Durchführung der Arbeiten verfügt,
  • die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind und die Verwendung der Bundesmittel ordnungsgemäß nachgewiesen werden kann,
  • die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist,
  • mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde,
  • das Vorhaben zumindest teilweise in Deutschland durchgeführt wird und die Ergebnisse in der Bundesrepublik Deutschland verwertbar sind.

Förderwürdige Vorhaben müssen zur Entstehung einer nachhaltigen, biobasierten Wirtschaft beitragen und so neue Chancen und Perspektiven für den Industriestandort Deutschland und für die Entwicklung der ländlichen Räume eröffnen. Der Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen und der Sicherung des Wohlstands kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu.

Im Vorhaben müssen wesentliche Verbesserungen des Standes der Technik angestrebt werden und plausible Aussichten für eine erfolgreiche Verwertung ersichtlich sein.

Förderprogrammspezifische Voraussetzungen finden sich im FPNR. Die eingereichten Fördervorschläge werden am Maßstab der Förderziele und den entsprechenden Förderbereichen sowie den veröffentlichten Förderaufrufen geprüft.