Nachhaltige Erneuerbare RessourcenFörderprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

Praktische Hinweise

Die Projektförderung erfolgt in der Regel im Wege der direkten Projektförderung durch nicht rückzahlbare Zuwendungen. Die Bemessung erfolgt auf Ausgaben- oder Kostenbasis.

Das Förderverfahren ist zweistufig. Die Antragstellung umfasst die

Eine erste Kontaktaufnahme mit dem Projektträger (FNR) vor Einreichung einer Projektskizze wird ausdrücklich empfohlen.

Es ist möglich, vor Einreichen einer Projektskizze, nach Absprache mit dem Projektträger FNR, eine kurze Projektbeschreibung von 1 bis 3 Seiten (Projektidee) einzureichen, um die Förderaussichten und die Zuständigkeit prüfen zu lassen.

Projektideen, Projektskizzen und Projektanträge sind generell an die FNR zu richten.

Die formale Einreichung von Skizzen und Anträgen erfolgt grundsätzlich über das elektronische Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen (easy-Online).

Antworten zu häufig gestellten Fragen finden sich in den Allgemeinen FAQ zur Projektförderung. Weiterführende Informationen und Details zum Förderverfahren erläutert der "Leitfaden für das Einreichen von Skizzen und Anträgen".

Vordrucke, Formblätter, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und allgemeine Nebenbestimmungen sowie weiterführende Informationen finden sich online im Download-Bereich.

Über die einzelnen Schritte der Antragstellung und des Bewilligungsverfahrens informiert das Ablaufschema für Förderungen.

Ablaufschema für Förderungen